Wir wollen heiraten

Kirchliche Trauung – ein Wegweiser

Rund um die kirchliche Trauung stellen sich viele Fragen. Einige wollen wir hier beantworten.


Warum…?

Gegenfrage: Warum nicht? Wenn zwei Menschen sich lieben und daraus eine Ehe werden soll, ist es doch naheliegend, dafür Gott um seinen Segen zu bitten. Genau das ist nach evangelischem Verständnis die Trauung: Segnung des Brautpaares für den gemeinsamen Weg als Mann und Frau. Anders als in anderen christlichen Kirchen ist die Trauung bei uns nicht Eheschließung. Das geschieht im Rathaus, weil die Ehe ein „weltlich Ding“ ist, wie Luther sagt, also nichts, was für das Heil eines Menschen notwendig ist – und deshalb auch kein Sakrament.
Die kirchliche Trauung setzt nicht voraus, dass man in der Kirche besonders engagiert ist. Auch muss ihr kein gigantisches Hochzeitsfest mit Dut-zenden Gästen folgen. Nur damit es ‚feierlicher’ wird sollte ein Paar aber nicht vor den Altar treten. Denn ohne Beziehung zu Gott und den Wunsch nach seinem Segen wird die kirchliche Trauung in sich widersprüchlich.

Wir wollen – und nun?

Wenn sich ein Wunschtermin abzeichnet, ist es notwendig, sich gleich im Pfarramt zu melden und mit dem zuständigen Pfarrer den Termin zu klären –bevor für das Fest etwas gebucht ist. Pfarrer haben an Wochenenden auch vieles andere zu tun. Und ohne Mesner und Organist geht es auch nicht.
Bis zur Trauung führen wir mit dem Paar in der Regel zwei Gespräche: Eines zum Kennenlernen und für erste organisatorische Klärungen, das zweite als das eigentliche Traugespräch. Es ist keine Prüfung, sondern soll das Paar über bestimmte Themen ins Gespräch miteinander kommen lassen. Viele Paare sagen später: „Da haben wir über Dinge geredet, die bis dahin nie ein Thema zwischen uns waren.“


Und wenn nicht beide evangelisch sind?

Bei einem evangelischen Partner und einem aus einer anderen christlichen Kirche ist eine Trauung in der evangelischen Kirche problemlos möglich. Ein Vertreter der anderen Konfession kann an der Trauung mitwirken (z.B. der katholische Pfarrer -> evangelische Trauung mit katholischer Beteili-gung).
Wer als Katholik nicht katholisch heiratet, aber mit seiner Kirche in Einvernehmen bleiben will, muss sich die evangelische Trauung vom Ordinariat genehmigen lassen. Dazu ist ein Gespräch mit dem katholischen Pfarrer des Wohnorts nötig (allein oder mit dem Partner). Wenn Befreiung von der Formpflicht erteilt ist, betrachtet die katholische Kirche die evangelische Trauung als gültige Eheschließung.
Umgekehrt: Wenn ein Evangelischer seinen katholischen Partner in der katholischen Kirche heiraten möchte, wirken wir gerne an der Trauung mit (katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung). Eine „ökumenische“ Trauung gibt es wegen des unterschiedlichen Verständnisses der Trauung nicht.


Einer von uns ist in keiner Kirche Mitglied...

Ein Gottesdienst ist nicht unmöglich, denn der evangelische Teil des Paares soll ja nicht ohne Gottes Segen in die Ehe gehen. Die Form hängt davon ab, inwieweit der nichtchristliche Partner zu christlichen Aussagen über die Ehe Ja sagen kann und bereit ist, im Gottesdienst innerlich mitzuwirken. Das ist im Gespräch mit dem Pfarrer zu klären.


Wir haben schon ein Kind…

Das ist kein Problem – und schon gar nicht sollte man deswegen die kirchliche Trauung auf ewig aufschieben! Manche Paare kombinieren auch die kirchliche Trauung mit der Taufe des Kindes.


Einer von uns ist geschieden...

Das Scheitern einer Ehe ist nach evangelischem Verständnis nicht der Bruch eines Sakraments, sondern eine Sache von Schuld und Vergebung. Deshalb ist eine kirchliche Trauung auch möglich, wenn einer oder beide geschieden sind. Voraussetzung dafür ist eine grundsätzlich positive Haltung zum christlichen Verständnis der Ehe und die Bereitschaft, im Gespräch das Scheitern der früheren Ehe vom Glauben her zu bedenken. Dies klärt sich in Gesprächen mit dem Pfarrer.


Brauchen wir Trauzeugen?

Da die evangelische Trauung keine Eheschließung ist, sind Trauzeugen nicht vorgesehen. Oft übernehmen aber die standesamtlichen Trauzeugen Aufgaben im Gottesdienst. Manche Paare wünschen sich auch, sie in der Kirche neben sich sitzen zu haben.


Können wir in der Waldkirche heiraten, aber ‚unseren’ Pfarrer mitbringen?

Das ist kein Problem, nur einige Absprachen sind nötig. Auch eigene Musiker können mitgebracht werden. Wenn keiner der beiden Brautleute zur Waldkirchengemeinde gehört, erheben wir eine Gebühr für den zusätzlichen Aufwand.


Und wenn wir ‚auswärts’ heiraten?

Wenn es vom Zeitaufwand her vertretbar ist, begleiten wir Brautpaare auch gerne in andere Kirchen.